Taufkirchener Tafel
Es dürfen alle, die über ein geringes Einkommen verfügen und Inhaber eines Berechtigungsscheins des Sozialamtes sind, im „Tafelladen“ einmal pro Woche Lebensmittel und Hygieneartikel beziehen.
Wie und wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Gegen Vorlage des Einkommensnachweises (ALG II Bescheid, Rentenbescheid, ...) bei der Gemeinde,erhält man bei Bedarf den Berechtigungsschein der "Taufkirchener Tafel".
Ansprechpartner:
Frau Breiteneicher
Gemeindeverwaltung Taufkirchen
Tel: 08084/37-43
Wann und wo findet die Lebensmittelvergabe statt?
dienstags
von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr
Am Bahnweg 4 ½
84416 Taufkirchen/Vils
Wie und womit kann ich den "Tafelladen" unterstützen?
durch Warenspenden:
Lebensmittel, Getränke, Back und Wurstwaren
durch ehrenamtliche Mitarbeit:
bei der Abholung und Ausgabe der Waren
durch Aufmerksamkeit:
in dem sie Bedürftige über die Möglichkeit eines Einkaufs im Tafelladen informieren
durch finanzielle Unterstützung:
zum Unterhalt des Tafelladens und des Transportfahrzeuges
Wie und wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Gegen Vorlage des Einkommensnachweises (ALG II Bescheid, Rentenbescheid, ...) bei der Gemeinde,erhält man bei Bedarf den Berechtigungsschein der "Taufkirchener Tafel".
Ansprechpartner:
Frau Breiteneicher
Gemeindeverwaltung Taufkirchen
Tel: 08084/37-43
Wann und wo findet die Lebensmittelvergabe statt?
dienstags
von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr
Am Bahnweg 4 ½
84416 Taufkirchen/Vils
Wie und womit kann ich den "Tafelladen" unterstützen?
durch Warenspenden:
Lebensmittel, Getränke, Back und Wurstwaren
durch ehrenamtliche Mitarbeit:
bei der Abholung und Ausgabe der Waren
durch Aufmerksamkeit:
in dem sie Bedürftige über die Möglichkeit eines Einkaufs im Tafelladen informieren
durch finanzielle Unterstützung:
zum Unterhalt des Tafelladens und des Transportfahrzeuges
Kontakt:
„Taufkirchner Tafel“
Hans-Jürgen Degener
Tel: 0 80 84 / 50 34 24
E-Mail: hansjuergen.degener@web.de
„Taufkirchner Tafel“
Hans-Jürgen Degener
Tel: 0 80 84 / 50 34 24
E-Mail: hansjuergen.degener@web.de


